Familienrecht

Das Familienrecht umfasst nicht nur Scheidungen. Unter dem Familienrecht fasst man auch die sogenannten Folgesachen zusammen, wie Ehegattenunterhalt und Zugewinn, Umgang mit dem Kind, das Sorgerecht, der Ausgleich der Rentenanwartschaften (Versorgungsausgleich), die Hausratverteilung und die Wohnungszuweisung, schließlich auch steuerliche und sozialrechtliche Angelegenheiten die durch eine Trennung betroffen sind. Bereits im Vorfeld einer Scheidung kann eine Mediation, ein gemeinsames Gespräch unter Anleitung einer erfahrenen Anwältin eine kostengünstige Alternative sein, die Folgesachen zu klären und diese vertraglich festzulegen.
Auch nichteheliche Partnerschaften und solche nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz fallen unter das Familienrecht.

In allen Fragen des Familienrechts einschließlich der Mediation berät Sie kompetent und zuverlässig Frau Rechtsanwältin Ilka Krebs, Fachanwältin für Familienrecht.
Krebs & Badr Rechtsanwälte Mannheim - Arkaden